Die heutige Gesellschaft ist durch eine zunehmende
Hundefeindlichkeit geprägt. Es ist daher erforderlich, dass sich
Hundehalter mit ihren Hunden in die Gesellschaft einfügen und rücksichtsvoll
in der Öffentlichkeit auftreten, um diesem Klima entgegenzuwirken.
Dazu zählt:
- die
Vermeidung bzw. Beseitigung von Verunreinigungen, die durch den
Hund verursacht werden,
- Anleinen
des Hundes in der Öffentlichkeit, insbesondere in der Nähe von
Spielplätzen und Parkanlagen,
- Vermeidung
von Ruhestörung durch den Hund.
Rücksicht gegenüber Passanten
Wenn
dem Hundehalter und seinem Hund Personen (z. B. Jogger)
entgegenkommen, ist besondere Rücksicht und Vorsicht notwendig. Der
Hund ist ruhig an die Leine zu nehmen und weiterzuführen. Durch
weglaufende Menschen oder Tiere wird Jagdverhalten angesprochen, der
dann Ungehorsam des Hundes bewirken kann.
Begegnung
mit anderen Hunden
Begegnen dem Hundehalter und seinem Hund Personen mit angeleintem
Hund ist der eigene Hund ebenfalls anzuleinen. Der eigene Hund ist
an dem entgegenkommenden Hund mit Abstand vorbeizuführen.
Mit
dem Fahrrad unterwegs
Das Fahrradtraining beginnt man frühestens mit dem ausgewachsenen
Hund, da das Knochengerüst des Hundes erst dann der anspruchsvollen
Belastung gewachsen ist. Der Hund muss aus Sicherheitsgründen
angeleint rechts neben dem Rad laufen, vom Verkehr abgewandt. Ein
Leonberger ist für lange Radtouren nicht geeignet.
Der
Hund im Auto
Dem Hund sollte ein fester Platz im Auto zugewiesen werden, dies ist
vorzugsweise der Laderaum eines Kombis, der durch ein Gitter oder
Netz abgeteilt wird. Ebenfalls geeignet ist der Fußraum hinter dem
Fahrer- oder Beifahrersitz, da der Hund hier bei einer Vollbremsung
keine Gefahr für die Insassen wird. Bei einem Auffahrunfall kann
ein ungesicherter Hund, der sich frei im Auto bewegt, zu einem gefährlichen
Geschoss verwandeln. Eine befestigte Transportbox ist nach wie vor
der sicherste Aufenthaltsort für den Hund während der Autofahrt. Für
den Transport auf dem Rücksitz gibt es spezielle Sicherheitsgurte für
den Hund, so dass sich dieser nicht ungesichert im Auto bewegen
kann. Beim Verlassen des Autos darf der Hund aus Sicherheitsgründen
nicht selbständig aus dem Fahrzeug springen, sondern muss so lange
sitzen bleiben, bis ihm das Aussteigen erlaubt wird.
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