Hundeführerschein
Der Hundeführerschein ist ein
Befähigungsnachweis für Hundehalter. Er
beinhaltet die praktische Prüfung des Halters mit seinem Hund, auch als
Gehorsamsprüfung bezeichnet. Zusätzlich ist der theoretische
Sachkundenachweis erforderlich. Der
Hundeführerschein soll bescheinigen, dass der Halter seinen Hund im
Alltag unter
Kontrolle hat und dass sein Hund weder Menschen noch andere Tiere gefährdet. Im
theoretischen Teil sind unter anderem grundlegende Kenntnisse zu
Hundeerziehung und -verhalten zu belegen.
Hundeführerschein Pflicht in Niedersachsen mit Juli 2013
Seit Juli 2013 müssen Hundebesitzer in Niedersachsen
einen „Sachkundenachweis“ erbringen, dass sie in der Lage sind,
einen Hund zu halten und ihn stets im Griff haben. Der
Hundeführerschein ist für alle Hundehalter
verpflichtend, die ihren Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft
haben.
VDH - Hundeführerschein
Ausbildung & Prüfung
1. Grundsätzliches
1.1
Erziehung und Grundausbildung der Hunde
Obgleich die Bedeutung der Hundehaltung in der heutigen Zeit eher wächst, - zu
nennen ist vor allem die wichtige soziale Funktion, die der Hund belegt - werden
die Rahmenbedingungen für eine artgerechte Hundehaltung immer schwieriger.
Maßgeblich dazu beigetragen haben die zahlreichen, aus einer wachsenden
Hundefeindlichkeit entstandenen Gesetze und Verordnungen auf Landes- und
Kommunalebene, die die Hundehaltung erheblich beeinträchtigen. Angesichts dieser
sich verschlechternden Rahmenbedingungen sind sachkundige Hundehalter gefordert,
die mit erzogenen und ausgebildeten Hunden rücksichtsvoll in Erscheinung treten.
Die Ausbildung der Hunde zu umweltsicheren und verlässlichen Begleitern ist die
notwendige Voraussetzung dafür, dass der Hund als angepasstes und verträgliches
Mitglied der Sozialgemeinschaft akzeptiert wird. Diese Anforderungen werden vom
Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) unterstützt und befürwortet.
Restriktionen gegen Hundehalter, die über diese Anforderungen hinausgehen und
ausschließlich die Zielsetzung verfolgen, Hundehaltung in Deutschland
einzuschränken bzw. die Zahl der Hunde zu reduzieren, werden vom VDH
nachdrücklich abgelehnt.
1.2
Aufgaben und Stellenwert des VDH
Bei der Vermittlung von Sachkunde für Hundehalter und bei der Grundausbildung
von Hunden haben der VDH und seine Mitgliedsvereine bereits in der Vergangenheit
eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und werden diese zukünftig
durch die Einführung des VDH - Hundeführerscheins noch weiter ausbauen.
Entsprechend dem VDH - Slogan „...wenn’s um den Hund geht - VDH“ wird von den
Hundehaltern und der Gesellschaft insgesamt erwartet, dass der VDH entsprechende
qualifizierte Angebote flächendeckend mit akzeptablen Konditionen bereithält.
Auf dem Sektor der Ausbildung von Hunden ist ein diffuser Markt entstanden, auf
dem häufig unqualifizierte Anbieter mit völlig überzogenen Preisen die Gunst der
Stunde nutzen. Diese Entwicklung - in Verbindung mit der zunehmenden
Hundefeindlichkeit - erfordert im Interesse aller Hundehalter einen starken VDH
mit entsprechenden Angeboten für alle Hundehalter.
1.3
Der "VDH - Hundeführerschein"
VDH - Mitgliedsvereine leisten mit der Durchführung von Begleithund - Prüfungen,
Team-Tests, Augsburger Modell etc. bereits einen wichtigen Beitrag bei der
Vermittlung der Sachkunde für Hundehalter und bei der Grundausbildung von
Hunden. Die verstärkte Nachfrage nach diesem Angebot erfordert ein
flächendeckendes und einheitliches Angebot mit gleichen Qualitätsstandards und
zu gleichen Konditionen für alle Mitglieder in VDH -Mitgliedsvereinen und auch
für alle interessierten Nichtmitglieder. Dies ist auch deshalb wichtig, weil
seitens des Staates immer mehr Nachweise der Sachkunde von Hundehaltern und der
Grundausbildung von Hunden sowie „Verhaltenstests“ in verschiedenen
Zusammenhängen verlangt werden. Für viele Hundehalter ist es hilfreich, wenn die
Anerkennungsfähigkeit durch eine einheitliche, bekannte Prüfung sichergestellt
wird.
Mit der Entwicklung des
VDH - Hundeführerscheines ist nicht die Forderung verbunden, einen
Führerschein verbindlich für alle Hundehalter vorzuschreiben. Es ist ein Angebot
für alle Hundehalter - unabhängig davon, ob Mitglied in einem
VDH - Mitgliedsverein oder nicht -, das auf freiwilliger Basis genutzt werden
kann. Wenn damit gleichzeitig für zahlreiche Hundehalter die Möglichkeit
geschaffen wird, örtlich geforderte Nachweise zu erbringen, ist dies ein
wichtiger Nebeneffekt, aber nicht das Hauptmotiv. Im Vordergrund steht die
verstärkte Nachfrage von Hundehaltern nach Sachkunde und einer soliden
Grundausbildung ihres Hundes, um eine artgerechte, harmonische Hundehaltung bei
schwieriger werdenden Rahmenbedingungen zu befriedigen.
Mit dem VDH - Hundeführerschein wird auch die Zielsetzung verfolgt,
Hundesteuer-Nachlässe (Rabatte) und günstigere Prämien für die
Hundehaftpflicht-Versicherung bei Vorlage des VDH - undeführerscheines
durchzusetzen.
Der VDH - Hundeführerschein ist eine Prüfung, die auf den sozialverträglichen Hund
und das problemlose Auftreten des Gespanns von Hund und Halter im Alltag
abzielt. Es wird die Sachkunde eines Hundehalters mit einem bestimmten Hund
überprüft und das konkrete Gespann »Hundehalter und Hund« am Prüfungstag
bewertet. Zukünftige Fehlentwicklungen können nicht völlig ausgeschlossen
werden. Deshalb wird im Rahmen des Vorbereitungskurses dem Hundehalter
vermittelt, dass er das Gehorsamsniveau seines Hundes auch nach bestandener
Prüfung zum VDH - Hundeführerschein halten bzw. verbessern soll und insbesondere
bei Verhaltensauffälligkeiten in Richtung Aggressivität umgehend fachmännischer
Rat einzuholen ist. Mit dem einheitlichen Zertifikat »VDH - Hundeführerschein«
wird bestätigt, dass ein bestimmter Hundehalter sachkundig ist und der von ihm
geführte bestimmte Hund ausgebildet und sozialverträglich ist. Es ist daher
sinnvoll, dass ein Hundehalter mit einem neuen Hund erneut die Prüfung zum
VDH - Hundeführerschein ablegt und gegebenenfalls mehrere Familienmitglieder mit
ein und demselben Hund die Prüfung zum VDH - Hundeführerschein ablegen.
Die Bestimmungen zum VDH - Hundeführerschein sind an die VDH - Begleithund - Prüfung
angelehnt, betonen aber noch mehr den Aspekt der Sozialverträglichkeit des
Hundes in Alltagssituationen, während an die exakte Ausführung der
Unterordnungsübungen nicht ganz so hohe Anforderungen gestellt werden. Wichtiger
Bestandteil des VDH - Hundeführerscheins ist auch die Vermittlung von Sachkunde
für den Hundehalter, die geschult und überprüft wird.
Vorbereitungskurse und Prüfungen zum VDH - Hundeführerschein werden nach
einheitlichen Kriterien und mit einheitlichen Gebühren unter Mitwirkung von vom
VDH ausgebildeten, geprüften und anerkannten (lizensierten) „Ausbildern“ und
„Prüfern“ durchgeführt.
1.4
Die Säulen des VDH - Hundeführerscheins
Die Ausbildung und Prüfung im Rahmen des VDH - Hundeführerscheins basieren auf
folgenden Säulen:
-
Sachkunde des
Hundehalters
-
Gehorsam des Hundes
-
Sozialverträglichkeit
des Hundes
Im
Rahmen von Vorbereitungskursen wird den Teilnehmern umfangreiches Wissen über
Hunde und Hundehaltung vermittelt. Hierzu werden zu Beginn des
Vorbereitungskurses Unterlagen (Leitfaden, Videos etc.) ausgegeben, die im
Selbststudium zu erarbeiten sind. Darüber hinaus wird der Lehrgangstoff
in mehreren Unterrichtsstunden vermittelt und vertieft. Ferner stehen die
Ausbilder während des gesamten Kurses für Fragen und Probleme der Teilnehmer zur
Verfügung. Die Teilnehmer müssen im Rahmen des Vorbereitungskurses kein
umfangreiches Fachwissen erlangen, die Vermittlung von theoretischen
Grundkenntnissen, die für die Haltung, den Umgang und die Ausbildung von Hunden
notwendig sind, steht im Vordergrund. Das so erlangte Wissen wird am Ende des
Vorbereitungskurses im Rahmen einer schriftlichen Sachkundeprüfung durch
neutrale Prüfer abgefragt.
Hunde müssen erzogen sein und eine Grundausbildung haben. Sie müssen jederzeit
durch den Hundeführer kontrollierbar sein - sie müssen gehorsam sein. Hierzu
werden die wichtigsten Grundübungen im Rahmen des Vorbereitungskurses
erarbeitet. Dies geschieht durch den Hundehalter, der unter fachmännischer
Anleitung seinen Hund ausbildet. Hierbei steht nicht die exakte Ausführung der
Übungen im Vordergrund, sondern die Erarbeitung einer engen vertrauensvollen
Bindung zwischen Hundehalter und Hund, die dazu führt, dass der Hund in jeder
Situation und an jedem Ort durch den Hundehalter kontrolliert werden kann. Der
Gehorsam des Hundes wird im Rahmen einer Prüfung durch einen neutralen Prüfer
bewertet.
Im Rahmen des Vorbereitungskurses wird nicht nur der Gehorsam des Hundes
erarbeitet, sondern auch ein angemessenes, rücksichtsvolles Auftreten des
Hundehalters mit seinem Hund in der Öffentlichkeit und in Alltagssituationen.
Hierbei soll sich der Hund friedlich und sozialverträglich präsentieren und darf
trotz großer Ablenkung und starker Belastung nicht unangemessen aggressiv
reagieren; der Hund muss durch den Hundeführer kontrollierbar und jederzeit
beherrschbar sein. Dieser Prüfungsteil hat eine zentrale Bedeutung: unangemessen
und/oder unkontrollierbar aggressive sowie wenig frustrations- und
stresstolerante Hunde können nicht bestehen.
Aufgrund dieser Übungen mit den strengen Anforderungen an den Hund sind
wesentliche Elemente eines Verhaltens- bzw. Wesenstests abgedeckt. Erhebliche
Defizite im Sozialverhalten und eine übersteigerte Aggressivität können in der
Regel im Rahmen eines solchen Vorbereitungskurses nicht kompensiert werden. Die
Überprüfung der Sozialverträglichkeit erfolgt durch neutrale Prüfer.
1.5 Qualifizierte Ausbilder und Prüfer
Die Qualität eines Hundeführerscheins ist nicht allein von guten und fachlich
durchdachten Bestimmungen mit sinnvollen Übungen abhängig, sondern wesentlich
von einer guten Infrastruktur mit qualifizierten Ausbildern und Prüfern. Deshalb
können im Rahmen des VDH - Hundeführerscheins nur qualifizierte und vom VDH
lizensierte Ausbilder und Prüfer tätig werden.
„Ausbilder“ sind fachlich qualifizierte und geprüfte Hundeausbilder, die als
Kursleiter der Vorbereitungskurse für die Prüfung „VDH - Hundeführerschein“
verantwortlich sind. Nur vom VDH lizensierte Ausbilder sind berechtigt, diese
Vorbereitungskurse durchzuführen.
„Prüfer“ sind fachlich qualifizierte, erfahrene und geprüfte Hundeausbilder, die
Prüfungen zum VDH - Hundeführerschein mit den drei Säulen „Sachkunde des
Hundehalters“, „Gehorsam“ und „Sozialverträglichkeit des Hundes“ abnehmen. Nur
vom VDH lizensierte Prüfer dürfen diese Prüfungen abnehmen.
Voraussetzungen, Ausbildung und Prüfung der Ausbilder und Prüfer werden
gesondert geregelt.
1.6
Allgemeine Bestimmungen
Die Bestimmungen zum VDH - Hundeführerschein sind für alle Beteiligten bindend.
Alle Prüfungsteilnehmer haben die gleichen Leistungsanforderungen zu erfüllen.
In Zweifelsfällen kann der Prüfer individuelle Anforderungen stellen.
2. Vorbereitungskurse
2.1
Veranstalter
Die Vorbereitungskurse zum VDH - Hundeführerschein werden im Auftrag des VDH
durchgeführt. Veranstalter der Kurse können sein:
-
VDH - Mitgliedsvereine
-
Untergliederungen von
VDH - Mitgliedsvereinen (in Abstimmung mit dem Hauptverein)
-
Beauftragte Mitglieder
von VDH - Mitgliedsvereinen (vom Hauptverein beauftragt)
2.2
Anmeldung der Vorbereitungskurse
Die Durchführung eines Vorbereitungskurses ist dem VDH spätestens 14 Tage vor
Beginn mit einem einheitlichen Formular anzuzeigen. Folgende Angaben sind
erforderlich:
-
Veranstalter
-
Kursleiter mit
vollständiger Anschrift, Telefon und Fax
-
Verantwortlicher
Ausbilder (VDH - Liste „Ausbilder“), kann gleichzeitig auch
Kursleiter sein
-
Ort
-
Kursbeginn
-
Voraussichtlicher
Prüfungstermin
Der
VDH führt eine aktuelle Liste aller in Deutschland stattfindenden
Vorbereitungskurse. Diese Liste wird Interessenten zur Verfügung gestellt sowie
in der Verbandszeitschrift UNSER RASSEHUND und im Internet veröffentlicht. Die
Liste ist u. a. nach Postleitzahlen sortiert und ermöglicht jedem Interessenten
einen schnellen Überblick über das aktuelle Kursangebot in seiner direkten
Umgebung.
2.3 Durchführung der Vorbereitungskurse
a) Plätze und Örtlichkeiten
Die Vorbereitungskurse können auf folgenden Plätzen und Örtlichkeiten
durchgeführt werden:
-
auf Übungsplätzen von
VDH - Mitgliedsvereinen
-
als Untermieter auf
Übungsplätzen von VDH - Mitgliedsvereinen
-
auf jedem weiteren
geeigneten Gelände wie z. B. Windhund-Rennbahnen, angemieteten
öffentlichen Plätzen, Sportplätzen etc.
-
Vorbereitungskurse
dürfen nicht auf dem Gelände von kommerziellen Hundeschulen
durchgeführt werden.
Bei
der Auswahl der Örtlichkeiten haben die Veranstalter die Auflagen der einzelnen
Landeshundeverordnungen und kommunalen Vorschriften zu beachten.
b) Anerkannte Ausbilder
Vorbereitungskurse können nur von anerkannten Ausbildern (VDH - Liste „Ausbilder“)
durchgeführt werden.
2.4 Voraussetzungen für Kursteilnehmer
a) Hundehalter
Teilnahmeberechtigt ist jeder Eigentümer oder Betreuer eines Hundes; eine
Mitgliedschaft in einem VDH - Mitgliedsverein ist nicht erforderlich. Bei
Kursbeginn ist das Vorliegen einer Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen und ein
gültiger Impfausweis (Tollwutimpfung) vorzulegen.
b) Hunde
Zugelassen sind alle Hunde. Bei der Zulassung ist zu berücksichtigen, dass der
Hund bei der Prüfung mindestens zwölf Monate alt sein muss. Verhaltensgestörte oder
in ihrem Verhalten sehr problematische Hunde können nicht angenommen werden, da im
Rahmen der Vorbereitungskurse keine Verhaltenstherapie angeboten werden kann.
Ein einheitliches Grundniveau der Teilnehmer ist anzustreben. Stellt sich im
Laufe des Vorbereitungskurses heraus, dass ein Hund als verhaltensgestört oder
sehr problematisch einzustufen ist, besteht für den Hundehalter kein Anspruch,
den Vorbereitungskurs fortzusetzen und abzuschließen.
2.5 Ablauf der Vorbereitungskurse
Der Vorbereitungskurs dauert ca. zwölf Wochen, in denen ein bis zwei wöchentlich
Übungsstunden stattfinden. Die Prüfung zum VDH - Hundeführerschein soll spätestens
vier Monate nach Kursbeginn stattfinden.
2.6 Vermittlung von Sachkunde · Wissen über Hunde und Hundehaltung Alle
Kursteilnehmer sind verpflichtet, das vom Veranstalter bereitzuhaltende
Teilnehmerpaket abzunehmen (pro Familie mindestens einmal; entfällt, wenn der
Teilnehmer bereits einmal ein solches Paket erworben hat). Anhand der in diesem
Paket enthaltenen Lernmittel kann der Kursteilnehmer insbesondere die
notwendigen Kenntnisse für die Sachkundeprüfung im Selbststudium erarbeiten. Das
Teilnehmerpaket enthält unter anderem:
-
ein Video
(VDH - Hundeführerschein)
-
diesen Leitfaden
Darüber hinaus findet im Rahmen der Vorbereitungskurse eine theoretische
Schulung durch den Ausbilder statt, der während des gesamten Kurses für Fragen
der Teilnehmer zur Verfügung steht.
Den einzelnen Teilnehmern werden im Rahmen des Vorbereitungskurses
Grundkenntnisse aus dem Bereich der Hundehaltung vermittelt und eine
entsprechende fachliche Beratung angeboten. Dies beginnt mit allgemeinen
Informationen über Hunde und artgerechte Hundehaltung. Dazu zählen Hinweise,
inwieweit eine Haltung in der Wohnung bzw. im Haus oder im Zwinger sinnvoll
erscheint, Informationen über die Ernährung und Pflege und wie eine ausreichende
Beschäftigung und Auslastung des Hundes gewährleistet werden kann.
Den Hinweisen über ein angemessenes und rücksichtsvolles Auftreten in der
Öffentlichkeit kommt unter dem Gesichtspunkt der Sozialverträglichkeit eine
besondere Bedeutung zu. Der Hundehalter muss für das Verhalten seines Hundes
sensibilisiert werden und ihn zum sozialverträglichen Hund erziehen. Dazu zählt,
dass sich der Hund bei der Begegnung mit Menschen oder anderen Hunden friedlich
verhält oder dass Ruhestörung durch den Hund vermieden wird. Auch die
Reinlichkeit auf Straßen und in Parkanlagen wird in diesem Themenzusammenhang
angesprochen.
Der Vorbereitungskurs soll den Teilnehmern auch grundlegende Kenntnisse über
Rechte und Pflichten von Hundehaltern vermitteln. Hier werden u. a. die
verschiedenen Hundeverordnungen der Bundesländer und Gemeinden, Gesetze und
Urteile, Fragen zum Mietrecht, aber auch Haftungsfragen sowie Fragen zum
Versicherungsschutz behandelt.
Die Erziehung des Hundes stellt einen Schwerpunkt der theoretischen Schulung
dar, da das Verhalten des Mensch/Hund - Gespanns in der Öffentlichkeit maßgeblich
von diesem Kriterium abhängt. Innerhalb dieses Themenkomplexes werden den
Teilnehmern Informationen über das Wesen des Hundes, also sein Sozialverhalten,
rassetypische Eigenschaften und die unterschiedlichen Entwicklungsphasen
gegeben.
Die art- und tiergerechte Erziehung und Ausbildung des Hundes ist auch von der
Verständigung zwischen Mensch und Hund bestimmt. Den Kursteilnehmern werden
daher Kenntnisse über die Sinnesleistungen und die Körpersprache des Hundes
vermittelt. Auf der Basis dieser Kenntnisse wird den Teilnehmern deutlich
gemacht, wie dem Hund Ausbildungsinhalte in einer bestimmten Form, z. B. über
Hör- und Sichtzeichen, zu vermitteln sind.
Ein weiteres Themengebiet der theoretischen Schulung widmet sich der
Konditionierung und der Ausbildung. Hier werden den Teilnehmern tiergerechte
Methoden aufgezeigt, die es ihnen ermöglichen, ihrem Hund eine praxisorientierte
und solide Grundausbildung zu bieten. Diese Methoden werden dann im praktischen
Teil des Vorbereitungskurses umgesetzt.
Zuletzt wird der Bereich der Ersten Hilfe beim Hund angesprochen, in dem
Kenntnisse über Krankheitszeichen und Sofortmaßnahmen zur Versorgung von
Verletzungen vermittelt werden.
2.7 Praktischer Teil · Gehorsam und Sozialverträglichkeit
Im praktischen Teil des Vorbereitungskurses erfolgt die Umsetzung des in der
theoretischen Schulung vermittelten Wissens. Unter Anleitung des Ausbilders
werden Übungen zum Gehorsam und zur Sozialverträglichkeit durchgeführt, die die
Teilnehmer auf die Prüfungsanforderungen zum VDH - Hundeführerschein vorbereiten.
3. Prüfung - Organisatorisches
3.1
Veranstalter
Die Prüfungen zum VDH - Hundeführerschein werden im Auftrag des VDH durchgeführt.
Veranstalter der Prüfungen können sein:
-
VDH - Mitgliedsvereine
-
Untergliederungen von
VDH - Mitgliedsvereinen (in Abstimmung mit dem Hauptverein)
-
Beauftragte Mitglieder
von VDH - Mitgliedsvereinen (vom Hauptverein beauftragt)
3.2
Prüfungs-Anmeldung
Die Verantwortung für die Durchführung der Prüfung zum VDH - Hundeführerschein
trägt der Veranstalter. Der Kursleiter ist in der Regel auch Prüfungsleiter, der
spätestens vier Wochen vor der Prüfung dem VDH die Prüfung mit einem
einheitlichen Formular anzuzeigen hat. Dieses Formular beinhaltet folgende
Angaben:
-
Datum der Prüfung
-
Ort der Prüfung
-
Prüfer (VDH - Liste
„Prüfer“)
-
Voraussichtliche
Teilnehmerzahl
In
welcher Form der Veranstalter die Prüfung bei seinem Hauptverein anzumelden hat,
liegt im Zuständigkeitsbereich der VDH-Mitgliedsvereine.
3.3 Durchführung der Prüfung
a) Öffentlichkeit der Prüfungen
Die Prüfungen sind öffentlich. Sönnen ganzjährig an jedem Tag durchgeführt
werden.
b) Plätze und Örtlichkeiten
Der Prüfungsleiter besorgt im Auftrag des Veranstalters - evtl. in Absprache mit
dem verantwortlichen Kursleiter - ein geeignetes Gelände. Für die Übungen zur
Überprüfung des Gehorsams ist ein ausreichend großer Platz (z. B. Übungsplatz,
Sportplatz etc.) auszuwählen. Die Prüfung der Sozialverträglichkeit erfolgt an
einem Ort mit einem erhöhten Passanten- und Fahrzeugverkehr. Unter Umständen hat
der Prüfungsleiter im Vorfeld der Prüfung das zuständige Ordnungsamt zu
verständigen und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen.
c) Anerkannter Prüfer
Die Prüfungen können nur von einem anerkannten Prüfer (VDH - Liste „Prüfer“)
abgenommen werden. Der Prüfer darf nicht Ausbilder des zur Prüfung angemeldeten
Vorbereitungskurses sein.
d) Teilnehmerzahl
An einem Prüfungstag dürfen höchstens 15 Hunde von einem Prüfer bewertet werden;
die Mindestzahl für eine Prüfung beträgt vier Hunde.
e) Unterlagen
In einem einheitlichen Prüfungsformular sind festzuhalten:
-
Ort, Datum, Prüfer,
Prüfungsleiter
-
Hundeführer mit
Adresse
-
Hund mit Name,
Tätowier-/Mikrochip-Nummer, Wurftag, Zuchtbuchnummer, Rasse
-
bestanden/nicht
bestanden
f)
Identifizierung
Der Prüfungsleiter hat sicherzustellen, dass am Prüfungstag für Hunde, die mit
einem Transponder gekennzeichnet sind, ein geeignetes Lesegerät zur
Identifizierung zur Verfügung steht. Die Prüfungsunterlagen enthalten Hinweise
zur Umsetzung, wie etwa über Ausleihmöglichkeiten für Lesegeräte.
3.4 Voraussetzungen für Prüfungsteilnehmer
a)
Teilnehmer
Teilnehmen können:
-
Kursteilnehmer
-
Hundeführer
(Anmeldung: Spätestens 14 Tage vor Prüfungstermin), die dem
Ausbilder zuvor die Prüfungsreife demonstriert haben.
Die
Teilnehmer haben theoretisches Wissen über Hunde und Hundehaltung sowie über
Verhaltensweisen von Hunden in einem schrifltichen Test (Sachkundeprüfung)
nachzuweisen.
Es ist möglich, dass zwei Teilnehmer mit dem gleichen Hund jeweils die
vollständige Prüfung ablegen. Ein Hundeführer darf an einer Prüfung zum
VDH-Hundeführerschein nicht mehr als zwei Hunde vorführen. Der Prüfungsleiter
darf keinen Hund vorführen und auch keine sonstigen Aufgaben übernehmen.
b) Zulassung der Hunde zur Prüfung
Rassehunde und Mischlinge aller Größen sind zur Prüfung grundsätzlich
zugelassen. Das Mindestalter der Hunde muss zwölf Monate betragen. Kranke oder
verletzte Hunönnen durch den Prüfungsleiter oder den Prüfer von der Prüfung
ausgeschlossen werden. Die Hunde müssen während der Prüfung mit handelsüblichen
Leder-, Kunststoff- oder Kettenhalsbändern mit Würgestopp vorgeführt werden.
Läufige Hündinnen dürfen an der Prüfung zum VDH -
Hundeführerschein teilnehmen;
sie müssen dann in der Startfolge an das Ende der Prüfung gesetzt werden.
Für die vorgeführten Hunde ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine
gültige Tollwutimpfung nachzuweisen. Mit der Anmeldung hat der Hundeführer
schriftlich den Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung für seinen
Hund nachzuweisen und eine Haftungsausschlusserklärung für den Veranstalter, den
Prüfer und gegenüber dem VDH abzugeben.
Vor der Zulassung zur Prüfung im praktischen Teil zum VDH - Hundeführerschein sind
die gemeldeten Hunde einer Unbefangenheitsprobe zu unterziehen. Bestandteil der
Unbefangenheitsprobe ist auch die Überprüfung der Tätowier-/Mikrochip-Nr. Zeigen
sich die Hunde im Verlauf der Unbefangenheitsprobe oder auch während der
gesamten Prüfung angriffsbereit oder aggressiv gegen Menschen und Hunde, sind
sie von der weiteren Prüfung auszuschließen. Bei rücksichtslosem Verhalten des
Hundeführers (z. B. in der Öffentlichkeit) kann die Prüfung zum
VDH - Hundeführerschein ebenfalls abgebrochen werden. Gleiches gilt, wenn der
Hundehalter gegenüber seinem Hund Gewalt anwendet oder tierschutzrelevante
Erziehungshilfsmittel benutzt. Die Bewertung evtl. bis dahin gezeigter
Übungsabschnitte entfällt.
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