Pruefungen
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Die Begleithundeprüfung ist die wohl am häufigsten abgelegte Prüfung auf Hundeplätzen. Sie darf ausschließlich von einem Verein abgenommen werden, der beim VDH (Verein für das Deutsche Hundewesen) anerkannt ist. Sie ist unbedingte Voraussetzung für den weiteren Hundesport (Teilnahme an Agility-Turnieren, Fährtenhundeprüfung, VPG, IPO). Prüfungen, wie Hundeschulen, Jäger oder auch der IRJGV (Internationaler Rasse- , Jagd- und Gebrauchshundeverband) sie anbieten, werden bei diesen Hundesportarten nicht anerkannt. An dieser Prüfung können auch Mischlinge teilnehmen, der Hundeführer muss lediglich Mitglied in einem VDH-Hundeverein sein. Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein, um eindeutig identifiziert werden zu können. Zur BH muss unser Vierbeiner ein Mindestalter von 15 Monaten haben. Bei der Vorbereitung auf diese Prüfung lernt der Hund die Dinge, die für das Zusammenleben von Mensch und Hund unerlässlich sind: das ordentliche Gehen "bei Fuß" ohne zu zerren, Herankommen, Sitzen oder Liegenbleiben auf Zuruf. Und er lernt auch, wie man sich als Hund im Straßenverkehr und bei der Begegnung mit Radfahrern und Joggern oder auch mit anderen Hunden zu benehmen hat. Die BH ist die niedrigste der Leistungsprüfungen und gilt quasi als "Hundeführerschein". Sie ist zwingende Voraussetzung für alle weiteren sportlichen Aktivitäten mit dem Hovawart. Die Prüfung des Hundes erfolgt in zwei Bereichen. Zum Einen wird auf dem Hundeplatz die sogenannte Unterordnung gezeigt und zum Anderen im Anschluss auf der Straße im Verkehr das sichere Verhalten des Hundes überprüft. Auch müssen wir als Hundeführer (HF) einen Sachkundenachweis ablegen, wenn wir unseren Hund weniger als drei Jahre haben und es unser erster Hund ist. Fällt man durch die anderen Teile der Prüfung, besitzt die erfolgreich abgelegte Sachkundeprüfung dennoch weiterhin Gültigkeit. Das gilt auch für alle weiteren BHs, die man eventuell später noch laufen möchte.Bei der Prüfung werden von unserem Vierbeiner ein sozial verträgliches Verhalten, gute Nerven und Gehorsam verlangt. Hunde, die mit Aggressionen oder Schreckhaftigkeit reagieren oder nicht im Gehorsam stehen, können diese Prüfung nicht bestehen. Dazu dient auch die Unbefangenheitsprobe (Verhaltenstest), bei der vor Beginn der Prüfung i.d.R. die Kontrolle von Chip- oder Tätonummer erfolgt. Reagiert der Hund hierbei aggressiv, wird er von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Die Unbefangenheit (das Verhalten) wird auch im gesamten weiteren Prüfungsverlauf bewertet und kann auch später noch zum Nichtbestehen führen. Im Unterordnungsteil wird ein Schema mit und ohne Leine bei Fuß gegangen. Jede Übung beginnt mit der sogenannten Grundstellung und endet auch mit dieser. Hierbei muss der Hund gerade an der linken Seite des HF sitzen. Für jede Übung gibt es vorgeschriebene Hörzeichen und es sind keine weiteren Hilfen erlaubt. Für alle Übungen gibt es genau festgelegte Regeln, die in einer Prüfungsordnung nachzulesen sind. Die einzelnen Übungen werden mit Punkten bewertet und für Fehler durch den Hund oder den Hundeführer gibt es entsprechende Abzüge.
Ob für die
Begleithundeprüfung
oder im Gebrauchshundesport: die neue Prüfungsordnung IGP sorgt 2019 für
Veränderungen. Wir verraten dir, was bei der Begleithundeprüfung neu ist. Das
aktuelle Laufschema kannst du dir weiter unten herunterladen und ausdrucken.
Wir beziehen uns auf die Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung
(IGP) der FCI, die du
hier einsehen kannst.
Die Änderungen für die Begleithundeprüfung kurz zusammengefasst:
Laufschema der neuen Prüfungsordnung IGP (Stand 2019)
Video
https://hundesport-nubi.de/neue-pruefungsordnung-igp-2019-laufschema-begleithundepruefung/Video
Die Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (IGP) gilt für alle
Mitgliedsländer der FCI. Alle Prüfungsveranstaltungen in der Internationalen
Prüfungsklasse (Prüfungen und Turniere) unterliegen dieser Prüfungsordnung.
aus der IGP
Dazu gehört auch die Begleithundeprüfung (BH).
Die einzelnen Übungen und Punkte der Begleithundeprüfung
Leinenführigkeit
Nach dem Anmelden beim Leistungsrichter geht es zum Startpunkt. Wie genau
man sich anmeldet und was für eine Ausstattung erlaubt ist, kannst du
hier nachlesen. Der Hund bleibt
angeleint. Von dort aus geht es in den ersten Teil des Laufschemas und in
die Gruppenübung.
In normalem Tempo geht es 50 Schritte geradeaus. Nach einer Kehrtwendung folgen
zehn bis 15 Schritte in normalem Tempo, zehn bis 15 im Laufschritt und weitere
zehn bis 15 in langsamem Tempo.
Wieder am Startpunkt angekommen geht es nach einem Rechtswinkel 15 Schritte
weiter. Es folgt ein erneuter Rechtswinkel, 15 Schritte geradeaus, eine zweite
Kehrtwende und nach sieben Schritten die Grundstellung. Auf das Zeichen des
Leistungsrichters läuft der Hundeführer die verbliebenen acht Schritte, macht
einen Linkswinkel und begibt sich in die Gruppe.
In der Gruppe läuft man eine Acht um zwei Personen und nimmt die Grundstellung
in der Nähe einer Person ein. Wenn der Richter einen aus der Gruppenübung
entlässt, gehört ein Danke Gruppe! zum guten Ton.
In der Leinenführigkeit können maximal 15 Punkte erreicht werden.
Freifolge
Ab hier gibt es Veränderungen im Schema. Direkt nach der Gruppenübung geht es
wieder an den Startpunkt, wo der Hund abgeleint wird. Anders als bisher geht es
nach dem Ableinen nicht noch einmal in die Gruppe.
Statt das gesamte Schema der Leinenführigkeit erneut ohne Leine zu laufen,
beschränkt sich die Freifolge seit 2019 auf die 50 Schritte hinauf und mit
Tempowechseln wieder hinunter. Für die Freifolge mit Tempowechsel gibt es im
besten Fall 15 Punkte.
Anschließend geht erneut auf die Startposition. Nach 15 Schritten erfolgt die
Sitzübung. Da gibt es jetzt wieder die Möglichkeit, den Hund aus der Bewegung
absitzen zu lassen. Wahlweise kann man jedoch auch erst die Grundstellung
einnehmen, das Hörzeichen Sitz geben und sich dann entfernen.
Zum Hund zurückgekehrt folgt die Platzübung. Nach 15 Schritten im Hörzeichen
Fuß kann der Hund entweder aus der Bewegung abgelegt werden, oder aber aus
der Grundstellung heraus. Über eine Entfernung von 30 Schritten wird der Hund in
den Vorsitz abgerufen.
Sitz
und das Ablegen mit Herankommen geben jeweils 10 Punkte, sofern der
Leistungsrichter nichts zu bemängeln hat.
Ablage
Die Ablage bleibt unverändert. Im Fuß begeben sich Hund und Hundeführer
zum Bereich für die Ablage. Nach dem Einnehmen der Grundstellung wird der Hund
abgeleint und ins Platz gelegt. Der Hundeführer entfernt sich 30 Schritte
und bleibt mit dem Rücken zu seinem Hund dort stehen. Denk daran: der Blick über
die Schulter gibt Punktabzug – so verlockend er auch ist.
Für die Ablage können maximal 10 Punkte vergeben werden.
Übersicht Punktevergabe
Es können in der Begleithundeprüfung maximal 60 Punkte erreicht werden.
Das gilt nach wie vor.
Die Punktevergabe sieht wie folgt aus:
Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung (IGP) - FCI für Begleithundeprüfung und Gebrauchshundesport
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Dauerablage - auch Ablegen des Hundes unter
Ablenkung genannt (10 Punkte): Die Überprüfung im Straßenverkehr beinhaltet Elemente wie Jogger oder Inline Scater, vorbeifahrende Rad- oder Autofahrer, Menschenmengen in denen der Hund Sitz und Platz zu machen hat und das Passieren von anderen Hunden während der eigene Hundeführer sich außer Sicht befindet. Der Verkehrsteil wird nicht mit Punkten bewertet, sondern das Gesamtbild des Hundes zählt. Er darf keinerlei Aggressionen gegenüber Menschen oder seinen Artgenossen zeigen, auch sollte er nicht ängstlich reagieren. Ein ausgeglichenes ruhiges Wesen ist gefragt. Haben wir unseren treuen Vierbeiner vernünftig aufgezogen, wird dieser Teil der Prüfung überhaupt kein Problem für uns sein.
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